Allgemeinverfügung über die Sonntagsöffnung am 18.10.2026
Bekanntmachung der Stadt Stadthagen
Die Stadt Stadthagen erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBI. 2007, 111) in der zurzeit geltenden Fassung folgende
Allgemeinverfügung
- Am 18.10.2026 dürfen aufgrund des Herbstkrammarktes und der Veranstaltung „Herbstgestöber“ die im Innenbereich Stadthagens gelegenen Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Der Innenbereich umfasst die Marktstraße, Echternstraße, Klosterstraße, Am Markt, Enge Straße, Niedernstraße, Obernstraße und Am Kirchhof.
- Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an.
- Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Hinweise:
Der vollständige Verwaltungsakt und seine Begründung kann ab sofort mit Terminvereinbarung zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung beim Ordnungsamt der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen eingesehen werden.
Stadthagen, 23.09.2026
Oliver Theiß
Bürgermeister