Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Südlich der Halde Am Georgschacht“ und Änderungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich der Halde Am Georgschacht“
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Südlich der Halde Am Georgschacht“ und
Änderungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich der Halde Am Georgschacht“
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans – Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Änderungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes südlich der Halde Georgschacht, gefasst. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 sowie der Änderungsplan der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erhalten jeweils die Bezeichnung „Südlich der Halde Am Georgschacht“. Für beide Verfahren wurden außerdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes befinden sich innerhalb der Flur 20 der Gemarkung Stadthagen, südlich der Halde Georgschacht. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Georgschacht“. Mit einer Größe von ca. 5,3 ha ist der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes aufgrund der Einbeziehung des Grundstücks eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes im nordöstlichen Bereich des Plangebietes etwas größer als der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (4,8 ha.)
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt (alle Flurstücke: Gemarkung Stadthagen, Flur 20):
- Im Norden durch einen Wirtschaftsweg, der beidseits durch Bäume und Gehölze gefasst wird (Flurstück 29),
- im Westen durch den weiteren Verlauf des Wirtschaftsweges (Flurstück 92),
- im Süden durch als Acker genutzte landwirtschaftliche Flächen (Flurstück 155/21)
- und im Osten durch die Bahntrasse sowie einen Gartenlandschaftsbaubetrieb.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Beabsichtigt ist die Verlagerung einer Bauschuttrecyclinganlage sowie von Lagerflächen für die Annahme, Aufbereitung und Verwendung von Böden vom Gelände der Halde Georgschacht auf Flächen südlich der Halde, da die bisherigen Flächen nicht mehr ausreichend sind. Im Zuge der Verlagerung soll die vollständige Verkippung und Rekultivierung der Halde in der letzten Phase erfolgen. Ein weiterer Vorteil des neuen Standortes ist die unmittelbare Nähe zum bestehenden Betriebsgelände des Vorhabenträgers östlich der Bahnstrecke.
Umweltinformationen
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Südlich der Halde Am Georgschacht“ und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südlich der Halde Am Georgschacht“ wurde ein Umweltbericht (Entwurf) erstellt. Ein Gutachten zur notwendigen Umsiedlung von Zauneidechsen, sowie eine schalltechnische Untersuchung inkl. einer ersten Fortschreibung hierzu liegen bereits vor und wurden bei der Planung berücksichtigt.
Beteiligung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Südlich der Halde Am Georgschacht“ sowie der Entwurf der gleichnamigen 12. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit
vom 13.07.2026 bis (einschließlich) 13.08.2026
öffentlich aus. Während der Beteiligungsfrist können die Planunterlagen (hier: Entwurf der Planzeichnung und des Satzungstextes nebst Begründung, Vorhabenbeschreibung und Umweltbericht sowie Gutachten) eingesehen werden.
Zu dem Entwurf der Bauleitplanung können bei der Stadt Stadthagen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen), elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@stadthagen.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Diese Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Stadt Stadthagen unter www.stadthagen.de > Aktuelles > Bekanntmachungen einsehbar und können ebenfalls über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Fachbereich Planen und Bauen, 2. Obergeschoss, Rathauspassage 1 in 31655 Stadthagen, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Auskünfte zu den ausgelegten Unterlagen werden montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05721/782-142 erteilt.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, postalische Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gem. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Stadthagen, den 01.07.2026
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
Theiß
Hier finden Sie weitere Dokumente:
FNP 01 12. Änderung F-Plan Planzeichnung - Entwurf
FNP 02 12. Änderung F-Plan Begründung - Entwurf
FNP 03 12. Änderung F-Plan Umweltbericht
VE 01 VEP Nr. 9 Entwurf - Blatt 1
VE 02 VEP Nr. 9 Entwurf - Blatt 2
VE 03 VEP Nr. 9 Begründung Entwurf
VE 04 VEP Nr. 9 Vorhabenbeschreibung Entwurf
VE 06 VEP Nr. 9 Schalltechnische Untersuchung
VE 07 VEP Nr. 9 Schalltechnische Untersuchung 1. Fortschreibung

