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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 9. Änderung des Flächennutzugsplanes „Gerberhof“ in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschl. zum 17.09.2026

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Veröffentlicht am: 12.08.2026

Bekanntmachung der Stadt Stadthagen  


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 9. Änderung des Flächennutzugsplanes

„Gerberhof“

in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschl. zum 17.09.2026

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerberhof“ mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerberhof“ befindet sich rund einen Kilometer westlich des Stadtzentrums von Stadthagen. Der Bereich ist als Fachmarktzentrum „Gerberhof“ bekannt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Südgrenze des „Lönsweg“ auf einer Länge von ca. 98 m begrenzt, beginnend von der Einmündung „Breslauer Straße“ bis zum Beginn des Teiches. Die Westgrenze verläuft auf einer Länge von ca. 198 m entlang der Ostgrenze der „Breslauer Straße“ zwischen dem „Lönsweg“ und der „Enzer Straße“. Die südliche Plangebietsgrenze weist eine Länge von ca. 287 m auf und verläuft zwischen der Kreuzung „Breslauer Straße / Enzer Straße“ bis zur Ostgrenze des Gebäudes „Enzer Straße 24 A“ entlang der Nordgrenze der Enzer Straße. Die Ostgrenze des Plangebietes verläuft größtenteils entlang der West- und Südgrenze des Teiches und hat eine Gesamtlänge von ca. 370 m.  

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 2,9 ha. Die exakte Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Briefmarke 9

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerberhof“ ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 108 „Gerberhof“ aufstellen zu können. Dieser soll als Anlass genommen werden, um den Einzelhandel am Standort des Zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Breslauer Straße“ gezielt zu lenken, neu zu strukturieren und an die Ziele und Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Stadthagen anzupassen. Ziel ist es, eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgung der Anwohner sicherzustellen.

Das Areal ist bereits heute ein bedeutendes Nahversorgungszentrum, in dem neben einem Lebensmittelmarkt auch weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe wie ein Friseursalon, ein Schnellimbiss, ein Bettenfachmarkt und ein Fachgeschäft für Tierbedarf sowie Büroflächen angesiedelt sind. Ein zentrales Element der Neustrukturierung des Gebietes ist die Modernisierung und Standortanpassung des Lebensmittelmarktes. Dieser möchte seinen Standort an marktgängige Anforderungen, entsprechend den sich verändernden Verbraucherverhalten, anpassen. So soll der Markt attraktiver gestaltet und der Standort im Stadtteil langfristig gesichert werden.

Umweltinformationen

Altlasten
Im Plangebiet ist laut der Altlastenverdachtsflächenkarte des Landkreises Schaumburg nahezu die gesamte Plangebietsfläche als altlastenverdächtig eingestuft. Auf der Plangebietsfläche befand sich von 1962 bis 1994 eine Lederfabrik. Aufgrund der früheren Nutzung fällt der Standort in die Altlastenrelevanzklasse 2 und gehört zur Branche der Gerbereien (NACE-Gruppe 19.1).

An der Enzer Straße 26 ist ein Maschinenbauunternehmen ansässig, auf dessen Fläche von 1975 bis 1995 eine Tankstelle betrieben wurde. Aufgrund dieser Nutzung gilt das Grundstück ebenfalls als Altlastenrelevanzklasse 2 und gehört zur Branche der Tankstellen (NACE-Gruppe 50.5).

An der Enzer Straße 40-44 befindet sich heute der „Gerberhof“. Auch dieser Standort gilt als Altlastenrelevanzklasse 2 und gehört zur Branche der Herstellung von konfektionierten Textilwaren (NACE-Gruppe 17.4).

Die Einstufung als Altlastenrelevanzklasse 2 deutet darauf hin, dass es Anzeichen oder Hinweise auf eine mögliche Kontamination der Fläche gibt, die aus früheren Nutzungen resultieren kann. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Aus diesem Grund wird ein entsprechender Hinweis auf Altlastenverdacht im Bebauungsplan aufgenommen, in der Begründung zum Flächennutzungsplan wird im Text darauf hingewiesen. Vor der Durchführung von Bau- oder Erdarbeiten ist die Vorlage eines Bodengutachtens erforderlich. Dieses Gutachten muss die Boden- und Grundwassersituation untersuchen und die Art sowie das Ausmaß möglicher Kontaminationen feststellen.

Immissionen

Eine schalltechnische Prognose kommt zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte für Mischgebiete, Gewerbegebiete, Allgemeine und Reine Wohngebiete an allen Immissionsorten, mit Ausnahme zweier Standorte, eingehalten werden. An den beiden Standorten werden die Immissionsrichtwerte nur geringfügig überschritten. Die Zusatzbelastung ist als irrelevant anzusehen.

Fachgutachten

Zum Planbereich sind folgende umweltbezogene Informationen vorhanden:

  • Verkehrsgutachten, Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover, März 2022
  • Schalltechnische Immissionsprognose, lux planung, Oldenburg, Dezember 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Mestermann-Landschaftsplanung, Warstein-Hirschberg, Dezember 2025

Entwurf Umweltbericht

Ein Umweltbericht liegt im Entwurf als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 108 „Gerberhof“ vor. Die Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes fasst diesen zusammen.

Verfahren und Beteiligung

Das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerberhof“ soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gestartet werden. Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Gerberhof“ ist die erste Beteiligungphase bereits im Zeitraum vom 10.06.2025 bis zum 11.07.2025 erfolgt.

Während der Beteiligungsfrist vom 17.08.2026 bis einschl. zum 17.09.2026 können die Planunterlagen (hier: Entwurf der Planzeichnung, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten) eingesehen werden.

Zu dem Entwurf der Bauleitplanung können bei der Stadt Stadthagen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen), elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@stadthagen.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Diese Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Stadt Stadthagen unter www.stadthagen.de > Aktuelles > Bekanntmachungen einsehbar und können ebenfalls über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Fachbereich Planen und Bauen, 2. Obergeschoss, Rathauspassage 1 in 31655 Stadthagen, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Auskünfte werden zu den ausgelegten Unterlagen werden montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05721/782-142 erteilt.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, postalische Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gem. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Stadthagen, den 03.08.2026
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
Theiß

  
Zusätzliche PDF-Dateien zum Download:
F-Plan 9. Änderung Gerberhof Bekanntmachung
F-Plan 9. Änderung Gerberhof
F-Plan Begründung 9. Änderung F-Plan Gerberhof

 
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