Integrationsbeirat
Im Folgenden finden Sie zentrale Fragen rund um den Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen:
Was ist ein Beirat?
Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das die Verwaltung und politische Vertreterinnen und Vertreter der Kommune bei speziellen Themen unterstützt. Es bringt die Perspektiven von Bürgerinnen und Bürgern oder bestimmten Interessengruppen ein.
Was ist der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen?
Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen ist eine legitime, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für alle in der Stadt Stadthagen lebenden Menschen. Als beratendes Gremium arbeitet der Beirat eng mit der Stadtverwaltung zusammen, um für die Anliegen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund einzustehen.
Was leistet der Integrationsbeirat?
Der Integrationsbeirat entwickelt seine Aufgaben im Einzelnen aus eigener Initiative und setzt sich für ein gutes Miteinander der in Stadthagen lebenden Menschen ein. Der Integrationsbeirat nimmt im Rahmen seiner Satzung die Interessen aller in Stadthagen lebenden Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Migrationshintergrund gegenüber den städtischen Gremien und der Verwaltung wahr und vertritt diese in der Öffentlichkeit.
Was ist das Ziel des Integrationsbeirates?
Ziel des Gremiums ist es, den konstruktiven Dialog aller Teile der Gesellschaft im Sinne einer aktiven Bürgergesellschaft zu fördern, ihre Interessen in die Arbeit des Stadtrats einzubringen und damit die gleichberechtigte Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu fördern. Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen baut auf dem Prinzip der gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung der Besonderheiten jedes einzelnen auf und ist Ausdruck unserer bunten Stadtgesellschaft.
Wie setzt sich der Integrationsbeirat zusammen?
Der Integrationsbeirat besteht aus bis zu 20 stimmberechtigten Mitgliedern.
Wie oft findet eine Sitzung des Integrationsbeirates statt?
Der Integrationsbeirat tagt mindestens einmal im Kalendervierteljahr.
Kostet die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat etwas?
Nein, die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat ist kostenfrei.
Wer kann in den Integrationsbeirat gewählt werden?
Die Stadt Stadthagen lädt alle Vereine, Verbände und Gruppierungen ein, je zwei Delegierte zu entsenden. Die Bürgerschaft wird über eine öffentliche Ausschreibung eingeladen.
Voraussetzungen sind, wenn
1. die persönliche Biografie (Migrationshintergrund),
2. die berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit,
3. oder das persönliche Engagement
den Zielsetzungen des Integrationsbeirates gerecht werden.
Wer nicht über diesen Weg eingeladen wird, kann sich für eine Teilnahme an der Neuwahl des Integrationsbeirates an die Integrationsbeauftragte Frau Kunze wenden.
Wie wird der Integrationsbeirat gewählt?
Der Integrationsbeirat wird durch eine Versammlung der Delegierten gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit der Möglichkeit der Wiederwahl.
Wann endet die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat?
Die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat endet durch Verzicht oder durch Wegfall der genannten Voraussetzungen. Andernfalls endet sie mit Ende der Amtszeit des Integrationsbeirates von zwei Jahren. Allerdings ist eine Wiederwahl möglich.
Bei weiteren Fragen zum Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen können Sie sich gerne an die Integrationsbeauftragte Britta Kunze unter der E-Mail-Adresse b.kunze@stadthagen.de, Tel. 05721/782-147, wenden.
Die Satzung des Integrationsbeirates finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung des Integrationsbeirates finden Sie hier.
Die Mitglieder des Integrationsbeirates finden Sie hier.