Anmeldung
Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Erlaubnis (Unterschrift) eines Erziehungsberechtigten. Bei Adressenänderung bitte umgehend die Stadtbücherei informieren.
Alle Bücher und Zeitschriften können Sie, auch wenn Sie in der Stadtbücherei nicht angemeldet sind, kostenlos in unseren Räumen einsehen.
Unsere Entleihgebühren
Jahresgebühr für Familien, Lebenspartnerschaften, Ehepaare/ eheähnliche Lebensgemeinschaften mit/ohne Kinder | 36,00 € |
Jahresgebühr für Erwachsene | 24,00 € |
Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Kindergärten, Schulen und Institutionen zum Zwecke der Leseförderung, ebenso städtische Einrichtungen | kostenlos |
Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylBLG, von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre, Studierende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Auszubildende, Personen, die einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, etc.), Inhaber Ehrenamtskarte, Inhaber Juleika | 18,00 €
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Monatsausweis (Einmalausweis 28 Tage) | 5,00 € |
Ausweis verloren?
Bitte benachrichtigen Sie sofort die Bibliothek, damit der Ausweis gegen unbefugte Benutzung gesperrt werden kann. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis gegen Gebühr ausgestellt.
Leihfristen
Bücher, Hörbücher für Erwachsene | 4 Wochen |
CDs, DVDs, Tonie-Figuren Zeitschriften | 2 Wochen |
Mahnungen
Ist die Leihfrist überschritten, erinnert die Stadtbücherei nach 1 Woche schriftlich an die Rückgabe. Es werden Gebühren erhoben.
Medium verloren oder beschädigt?
In diesem Fall muss Ersatz beschafft werden oder eine Ersatzgebühr entrichtet werden. Bitte rechtzeitig Bescheid geben, damit keine weiteren Kosten, wie z. B. Säumnisgebühren, entstehen.
Verlängerung
Verlängerungen sind per Telefon, E-Mail unter stadtbuecherei@stadthagen.de oder selbständig im Online-Katalog mit Angabe der Leseausweisnummer möglich, soweit keine Vormerkung auf den Titel besteht oder die dreimalige maximale Verlängerung erreicht ist.
Bitte beachten Sie, dass Verlängerungsanträge am Fälligkeitstag, die nach Schließung der Bücherei eingehen, als verspätet gelten.