Ehejubiläen
Goldene Hochzeit (50 Jahre)
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Gnadenhochzeit (70 Jahre)
Im Falle eines Hochzeitsjubiläums erkundigen wir uns telefonisch bei den Jubilaren ca. 10 bis 14 Tage vor dem Jubiläum, ob der Besuch des Bürgermeisters oder einer seiner Stellvertreter gewünscht wird. Im Allgemeinen findet der Besuch am Tage des Jubiläums gegen 11.00 Uhr statt.
Bei einer Diamantenen, Eisernen oder Gnadenhochzeit schließt sich der Landrat oder einer seiner Vertreter der Gratulation an.
Goldene Hochzeit (50 Jahre)
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Gnadenhochzeit (70 Jahre)
Im Falle eines Hochzeitsjubiläums erkundigen wir uns telefonisch bei den Jubilaren ca. 10 bis 14 Tage vor dem Jubiläum, ob der Besuch des Bürgermeisters oder einer seiner Stellvertreter gewünscht wird. Im Allgemeinen findet der Besuch am Tage des Jubiläums gegen 11.00 Uhr statt.
Bei einer Diamantenen, Eisernen oder Gnadenhochzeit schließt sich der Landrat oder einer seiner Vertreter der Gratulation an.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Picker, Susanne | 05721 782-101 /-102 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: