Zuverlässigkeitsprüfung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
- Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
- Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
- Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
- Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
- Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
- Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
- Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.
Anträge / Formulare
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- formlos
- Onlineverfahren: möglich
- Schriftform: nicht erforderlich
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
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Frau Cronjaeger |
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Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gebühr:
0,00 € - 56,00 € EUR
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen
Termine bei allen MitarbeiterInnen nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich! Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden.
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Rechtsbehelf
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter