Öffentliche Auslegung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Am Bückeberg“ in der Zeit vom 18.11.2024 bis zum 18.12.2024
Öffentliche Auslegung
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Feuerwehr Am Bückeberg“
in der Zeit vom 18.11.2024 bis zum 18.12.2024
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, für den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Am Bückeberg“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zudem wurde eine Vergrößerung des Änderungsbereiches um ca. 2.120 m² beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 15.08.2022 bis zum 15.09.2022 sind Anregungen eingegangen, die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 „Feuerwehr Am Bückeberg“ nach sich gezogen haben, die wiederum eine Vergrößerung des Bereiches der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Norden zur Folge hatte.
Der Änderungsbereich befindet sich ca. 3.800 m Luftlinie vom Zentrum der Altstadt entfernt, weist eine Größe von ca. 1,12 ha auf und gehört zum Ortsteil Obernwöhren. Südlich des Änderungsgebietes verläuft die Landesstraße L 447 „Am Bückeberg“, westlich grenzt die kommunale Erschließungsstraße „Im Bergholz“ an. Die folgenden Flurstückbezeichnungen beziehen sich alle auf die Flur 1 der Gemarkung Obernwöhren:
- Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der neuen Südgrenze des Flurstückes 44/12, die sich gegenüber ihrer Lage vor der Planung um ca. 98 m und damit um ca. 18 m gegenüber ihrer Lage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Tiefe nach Norden verschoben hat.
- Die westliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der östlichen Grenze der Straße „Im Bergholz“.
- Die südliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der Nordgrenze des Flurstückes 22/7.
- Die östliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der Ostseiten der Grundstücke 40/1, 41/1, 38, 37/7 36/3 und z.T. 32/2 sowie entlang der Südgrenze des Flurstücks 40/1. Eine kleinere Fläche des Flurstückes 40/1 ist zur Vergrößerung der Zufahrt mit in den Änderungsbereich aufgenommen worden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung:
Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, den Bebauungsplan Nr. 106 „Feuerwehr „Am Bückeberg“ aufzustellen. Dieser wiederum soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Neubaumaßnahme einer Stützpunktfeuerwehr für die Ortsteile Obernwöhren, Krebshagen, Hörkamp-Langenbruch und Reinsen schaffen. Die Feuerwehren sollen am Standort Obernwöhren fusionieren.
Umweltinformationen:
Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Am Bückeberg“ liegen die umweltbezogenen Informationen im Rahmen des Begründungsentwurfes mit Umweltbericht vor. Vier im parallel laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Feuerwehr Am Bückeberg“ erstellte Gutachten wurden bei der Planung berücksichtigt, werden aber aufgrund ihrer Konkretheit dem Bebauungsplan zugeordnet.
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Das RROP für den Landkreis Schaumburg, rechtskräftig seit dem 04.01.2005, stellt südlich des Änderungsgebietes einen regional bedeutenden Wanderweg dar. Östlich grenzen ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft, westlich und nördlich ein Vorsorgegebiet für Erholung an. Entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes verläuft die südliche Grenze des kulturellen Sachgutes Hagenhufendorf Obernwöhren. Alle oben genannten Darstellungen betreffen das Änderungsgebiet nicht.
Auswirkungen auf Schutzgüter
Schutzgut Mensch
Zur Ermittlung der Schallemissionen, die durch den Betreib der Feuerwehr nach der Errichtung auf die umgebenden Wohnungsbebauung einwirken, wurde ein Schallgutachten erarbeitet. Mit dem Schallgutachten sollte der Nachweis erbracht werden, dass mit dem geplanten Neubau der Feuerwehr die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Lärm gegenüber der benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für alle Betriebsarten die zulässigen Schallpegel bei Tag und Nacht unterschritten und die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Lärm damit eingehalten werden. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen können ausgeschlossen werden.
Eine Einschränkung der Erholungsnutzung durch das Vorhaben ist nicht gegeben, da das Plangebiet keine übergeordneten erholungsrelevanten Funktionen besitzt.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes, für den diese Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird, wird die Zerstörung von Lebensräumen insbesondere durch Flächenversiegelung und Befestigung ermöglicht. Die Zerschneidung von zusammenhängenden Lebensräumen ist nicht gegeben, da es sich um eine direkt an vorhandene Siedlungsstrukturen angrenzende Fläche handelt. Im Änderungsgebiet sind nach aktuellem Stand keine geschützten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten betroffen.
Schutzgüter Boden und Fläche
Weite Teile der Böden des Plangebietes sind auf Grund der langjährigen Nutzung des Geländes anthropogen überformt und vorbelastet. Durch die geplanten Eingriffe im Änderungsgebiet wird der Boden in seiner Funktion überprägt und beeinträchtigt. Folglich ist bei Umsetzung des Bebauungsplanes mit einem Verlust von Bodenfunktionen im Bereich der versiegelten Flächen zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Es sind keine Oberflächengewässer im Änderungsgebiet vorhanden. Im nördlichen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 106 ist eine ca. 200 m³ große Rigole vorgesehen. Mit dem geplanten Vorhaben werden keine Schadstoffeinträge in das Grundwasser oder in die angeschlossene Vorflut verbunden sein. Erhebliche Eingriffe sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Klima und Luft
Durch die Bauleitplanung sind nur geringe Beeinträchtigungen der mesoklimatischen Funktionen zu erwarten. Kleinklimatisch gesehen wird sich die Versiegelung im Änderungsgebiet durch höhere Abstrahlungswärme, geringere Verdunstungsraten und Reduzierung der Kaltluftentstehung auswirken. Es sind die siedlungstypischen Schadstoffemissionen von z. B. Abluft, Heizung und Verkehr zu erwarten. Diese werden sich durch den Bau der Feuerwehr nicht signifikant erhöhen.
Schutzgut Landschaft
Es wird zwar der Blick in die freie Landschaft zum Teil verbaut, aber keine bedeutsamen Sicht- und Blickbeziehungen auf Kultur- oder Sachgüter sowie historische Landschaftsbereiche unterbrochen oder beeinträchtigt. Ausgewiesene Schutzgebiete und Schutzobjekte werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.
Verfahren und Beteiligung:
Das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Am Bückeberg“ wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gestartet. Ein Umweltbericht ist erforderlich. Parallel zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Am Bückeberg“ wird der gleichnamige Bebauungsplan Nr. 106 ebenso im mehrstufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Stellungnahmen und die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Nr. 5 NLStBV Hameln (14.09.2022): Aussagen zum Erschließungskonzept
Nr. 7 Landkreis Schaumburg, Straßenverkehrsamt (15.09.2022): Aussagen zum Erschließungskonzept
Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich zum 18.12.2024 können die Planunterlagen (hier: der Planentwurf, der Begründungsentwurf sowie der Entwurf des Umweltberichts, die Abwägungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@stadthagen.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen abgegeben werden.
Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, aber hätte geltend gemacht werden können.
Diese Bekanntmachung sowie die o. g. Planunterlagen sind während der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Stadt Stadthagen unter https://www.stadthagen.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=866681 bzw. www.stadthagen.de > Aktuelles > Bekanntmachungen veröffentlicht sowie über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar.
Die Planunterlagen können zusätzlich während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags vom 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr) im 2. und 3. Obergeschoss des Rathauses (Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen) eingesehen werden. Auskünfte zu den ausgelegten Unterlagen werden durch den Fachbereich Planen und Bauen nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05721/782-142 (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) erteilt.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gem. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Stadthagen, den 06.11.2024
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
gez. Theiß
Planunterlagen, als PDF abrufbar: