Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3 A „Hinter der Burg“ – 3. Änderung
Bekanntmachung der Stadt Stadthagen
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 3 A „Hinter der Burg“ – 3. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 A „Hinter der Burg“ gefasst.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der Flur 11 der Gemarkung Stadthagen. Die Änderung betrifft das ca. 1.950 m² große Flurstück 76/49, östlich der Straße „Am Krankenhaus“. Die Änderungsgrenzen des Bebauungsplanes verlaufen entlang der vier Grundstücksseiten.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 3 A „Hinter der Burg“ – 3. Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umnutzung der ehemaligen Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes zu einer psychiatrischen Tagesklinik schaffen.
Umweltinformationen
Für den Bebauungsplan Nr. 3 A „Hinter der Burg“ wird kein Umweltbericht erforderlich. Inwieweit Fachgutachten erforderlich werden, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Verfahren
Das Planverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltbericht. Es soll ein Planentwurf erstellt werden, über den die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Die öffentliche Auslegung wird zu einem späteren Zeitpunkt durch eine weitere öffentliche Bekanntmachung angekündigt.
Stadthagen, den 27.03.2025
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
Theiß