Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 110 „Nördlich der Straße Am Nordwall“
Bekanntmachung der Stadt Stadthagen
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 110 „Nördlich der Straße Am Nordwall“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes im nördlichen Bereich der Stadthäger Altstadt gefasst. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 110 „Nördlich der Straße Am Nordwall“.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Planbereich befindet sich innerhalb der Flur 36 der Gemarkung Stadthagen. Die östliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der Nordgrenze der Straße „Krumme Straße“ auf Höhe der Einmündung „Schulstraße“, die westliche Plangebietsgrenze entlang der Nordgrenze der Straße „Krumme Straße“ auf Höhe der Einmündung „Am Viehmarkt“
Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft entlang der Nordgrenze des Gewässers „Mühlenbach“ sowie der sich östlich anschließenden Nordgrenze der Grundstücke „Am Nordwall 21 und 21 A“. Die südliche Plangebietsgrenze wird von der südlichen Grenze der Straße „Am Nordwall“ gebildet. Die Größe des Plangebietes betragt ca. 6.400 m².
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 110 „Nördlich der Straße Am Nordwall“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung bieten, die den Anforderungen der unmittelbar angrenzenden denkmalgeschützten Wallanlage gerecht wird. Geplant ist die Festsetzung der Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet“.
Umweltinformationen
Für den Bebauungsplan Nr. 110 „Nördlich der Straße Am Nordwall“ soll ein Umweltbericht erstellt werden. Inwieweit Fachgutachten erforderlich werden, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Verfahren
Das Planverfahren erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung gem. § 2 – 10 BauGB. Es soll ein Planentwurf erstellt werden, über den die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Die frühzeitige Beteiligung wird zu einem späteren Zeitpunkt durch eine weitere öffentliche Bekanntmachung angekündigt.
Stadthagen, den 27.03.2025
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
Theiß