Sonntagsöffnung Allgemeinverfügung Herbstkrammarkt
Die Stadt Stadthagen erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBI. 2007, 111) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:
- Am 19.10.2025 dürfen aufgrund des Herbstkrammarktes die im Innenbereich Stadthagens gelegenen Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Innenbereich umfasst die Marktstraße, Echternstraße, Klosterstraße, Am Markt, Enge Straße, Niedernstraße, Obernstraße und Am Kirchhof.
- Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Der vollständige Verwaltungsakt und seine Begründung kann ab sofort mit Terminvereinbarung zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung beim Ordnungsamt der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen eingesehen werden.
Stadthagen, 08.09.2025
Oliver Theiß
Bürgermeister