Bebauungsplan Nr. 62 „Hülseaue“, 2. Änderung
Bekanntmachung der Stadt Stadthagen
Veröffentlichung im Internet
Bebauungsplan Nr. 62 „Hülseaue“, 2. Änderung
in der Zeit vom 26.09.2025 bis zum 27.10.2025
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 beschlossen, für das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Hülseaue“ die Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 Hülseaue“, 2. Änderung befindet sich im Bereich der Kernstadt Stadthagen. Das Plangebiet (= Änderungsbereich) schließt nördlich an die Industriestraße an. Es umfasst unbebaute Grundstücksflächen auf einer Tiefe von etwa 200 m zur Industriestraße (nördliche Grenze des Plangebiets) sowie das bebaute Grundstück Industriestraße 7. Die südliche Begrenzung des Plangebiets bildet die südliche Straßenbegrenzungslinie der Industriestraße. Die westliche Begrenzung des Plangebiets bildet ein landwirtschaftlicher Weg, der von der Industriestraße abzweigt und in nördliche Richtung in die Feldmark führt. Östlich wird das Plangebiet durch eine gedachte Linie begrenzt, die im Abstand von 50 m zur Wegeparzelle (Flurstück 28/1) verläuft.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 8 ha. Die exakte Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Anlass für die Planänderung ist die beabsichtigte Ansiedlung eines Industriebetriebs mit einem Grundstücksflächenbedarf von ca. 6 ha. Um für dieses Vorhaben geeignete Bedingungen zu schaffen ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 62 „Hülseaue“ zu ändern.
Das übergeordnete Ziel dieser Bauleitplanung ist das Zusammenfassen industriell nutzbarer Grundstücksflächen zu einem Bauplatz, um die Voraussetzungen zur Ansiedlung flächenintensiver Betriebe des produzierenden Gewerbes zu verbessern. Dies dient der Förderung der Wirtschaft sowie der Schaffung, Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Im Änderungsbereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, große zusammenhängende Betriebsgebäude bzw. aneinander gebaute Betriebseinheiten zu errichten.
Die auf einer Länge von ca. 60 m bereits hergestellte Erschließungsstraße Zur Hülse wird nicht weitergeführt. Der bereits ausgebaute Teil kann weiterhin die Erschließungsfunktion der angrenzenden Grundstücke übernehmen. Eine neue Erschließungsstraße im östlichen Teil des Plangebiets auf Höhe des Wirtschaftsweges kann bei einer möglichen Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes in nördliche Richtung die Haupterschließungsfunktion übernehmen.
Um den durch die Bauleitplanung verlorengehenden Brutraum einiger Vogelarten zu kompensieren, wird auf einer externen Fläche von ca. 3,5 ha Größe östlich der Lauenhäger Straße auf Höhe des TÜV eine CEF-Maßnahme erforderlich. Es handelt sich um eine derzeit landwirtschaftliche Nutzfläche auf den Flurstücken 34/154 und 34/16, Flur 1, Gemarkung Stadthagen. Diese Fläche soll als Blüh-, Brut- und Nahrungshabitat entwickelt werden.
Umweltinformationen
Für den Bebauungsplanentwurf Nr. 62 „Hülseaue“, 2. Änderung liegen die umweltbezogenen Informationen im Rahmen des Begründungsentwurfes mit Umweltbericht vor. Ergänzend liegen die nachfolgend aufgeführten Untersuchungen vor, die als Anlagen Bestandteil des Begründungsentwurfes sind oder auf die in dem Begründungsentwurf verwiesen wird:
Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Schaumburg aus dem Jahr 2001 umfasst den unbesiedelten Außenbereich des Gemeindegebietes. Er verortet das Plangebiet am Rande des besiedelten Bereichs im Bereich der weiträumigen Ackerfluren, die als monoton wirkende Ackerlandschaften mit ebenem bis leicht bewegtes Relief beschrieben werden. Der LRP stuft das Plangebiet mit einer geringen Bedeutung sowohl für das Landschaftsbild als auch für den Arten- und Biotopschutz ein.
Fachgutachten
Artenschutzfachbeitrag, Dipl.-Biol., Dipl.- Ing. Thomas Brandt, Pollhagen, 2023
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Es werden nur die in der 2. Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 62 geänderten Festsetzungen berücksichtigt. Eine Analyse und Bewertung des eigentlichen Vorhabens erfolgten bereits mit Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 62.
Schutzgut Mensch
Der Änderungsbereich grenzt an ein bereits bestehendes Gewerbegebiet, Wohnnutzung liegt im näheren Umfeld nicht vor. Das Schutzgut Mensch wird durch den Geltungsbereich der Planänderung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nicht berührt. Eine Einschränkung übergeordneter Erholungsnutzung ist nicht gegeben, da das Änderungsgebiet keine übergeordneten erholungsrelevanten Funktionen besitzt.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Für das Schutzgut Flora entfallen ein ursprünglich in der Planzeichnung festgesetzter 3 m breiter Pflanzstreifen für Gehölze am Rand des Plangebietes sowie die grünordnerischen Festsetzungen entlang der ursprünglichen Erschließungsstraße. Von der Planung betroffen sind einige bodenbrütende Vogelarten. Nach gutachterlicher Aussage kommt es zu keinem Auslösen der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. Die Kompensation ist als CEF-Maßnahme auf einem nahegelegenen Grundstück durchzuführen. Die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt ist als gering einzustufen.
Schutzgüter Boden und Fläche
Insgesamt beträgt die Versiegelungsrate dieser Bauleitplanung fast 73.000 m², wovon ca. 7.000 m² eine Neuversiegelung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 62 darstellen. Altlasten sind im Änderungsgebiet aktuell nicht bekannt. Schadstoffeinträge in den Boden während der Bauphasen sind möglich, die Gefahr ist aber als gering einzustufen.
Schutzgut Wasser
Trotz des hohen Versiegelungsgrades werden sich die Grundwasserverhältnisse nicht erheblich verändern, da das Oberflächenwasser gesammelt und einer Rückhaltung und Versickerung zugeführt wird. Diese werden als naturnah gestaltete Mulden innerhalb der westlich befindlichen privaten Grünflächen realisiert. Das Oberflächenwasser der Erschließungsstraßen kann in die begleitenden Grünstreifen abgeleitet werden.
Schutzgut Klima und Luft
Die lokalen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Umwelt sind aufgrund der hohen Versiegelung als erheblich einzustufen. Gegenüber der bereits möglichen Versiegelung durch den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 62 sind die Auswirkungen dieser 2. Änderung jedoch als gering anzusehen. Klimatische Sonderstandorte sind im Plangebiet nicht anzutreffen.
Schutzgut Landschaft
Die großflächige Kubatur der zukünftigen Gewerbebauten mit einer nun möglichen Gebäudehöhe von bis zu 17 m gegenüber der ursprünglich geplanten Gebäudehöhe von 12 m wird das Landschaftsbild nachhaltig negativ beeinträchtigen. Zudem entfällt am nördlichen Rand die ursprünglich vorgesehene eingrünende Abpflanzung zur freien Landschaft.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Eine Beeinträchtigung von Kultur- und Schutzgütern ist aktuell nicht zu erwarten.
Stellungnahmen und die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Von Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 15 abwägungsrelevante Stellungnahmen ein. Umweltrelevante Aspekte wurden vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zum Schutzgut Boden vorgebracht. Von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Schaumburg wurden Hinweise zu CEF-Maßnahmen, zur Kompensationsfläche und zum Artenschutz vorgebracht, die in die Planung mit eingearbeitet worden sind.
Verfahren und Beteiligung
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 62 „Hülseaue“, 2. Änderung wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gestartet. Ein Umweltbericht ist erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes muss nicht durchgeführt werden.
Während der Beteiligungsfrist vom 26.09.2025 bis zum 27.10.2025 können die Planunterlagen (hier: Entwurf der Planzeichnung, Entwurf des Satzungstextes, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht. sowie die Abwägung und das Artenschutzgutachten) eingesehen werden.
Zu dem Entwurf der Bauleitplanung können bei der Stadt Stadthagen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen), elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@stadthagen.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Diese Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Stadt Stadthagen unter www.stadthagen.de > Aktuelles > Bekanntmachungen einsehbar und können ebenfalls über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.
Die Planunterlagen können zusätzlich im Fachbereich Planen und Bauen, 2. und 3. Obergeschoss, Rathauspassage 1 in 31655 Stadthagen, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Auskünfte werden zu den ausgelegten Unterlagen montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05721/782-142 erteilt.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, postalische Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gem. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Hier finden Sie folgende Anlagen:
B-Plan 62 2. Änderung Planzeichnung Entwurf Auslegungsplan
B-Plan 62 2. Änderung Abwägung 3.1 und 4.1
B-Plan 62 2. Änderung Begründung u. Umweltbericht 06.05.25
B-Plan 62 2. Änderung Artenschutzgutachten Hülseaue 2. Änderung
Stadthagen, den 18.09.2025
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
i.V.
Freimann
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters