Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt (Erwachsene) sind an die Wohnsitzgemeinde zu richten.
Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Jugendschöffenamt sind an das Jugendamt des Landkreises Schaumburg zu senden.
In Stadthagen wird der Rat der Stadt Stadthagen in seiner Sitzung am 24. April d. J. über die Vorschlagsliste beschließen. Anschließend wird die Vorschlagsliste für die Dauer einer Woche öffentlich ausgelegt.
Aus allen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.