Corona - Infos für die Wirtschaft
Die Ausbreitung des Corona-Virus verläuft sehr dynamisch und trifft die Wirtschaft mit voller Wucht. Die zuständigen Behörden und Institutionen bieten individuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote für die Unternehmen und Arbeitnehmer an.
Hilfsprogramme der NBank
Hier erhalten Sie einen Überblick sowie nähere Informationen zu den aktuellen Niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen.
KfW-Hilfsprogramm
Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogram, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin mit Liquidität zu versorgen. Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigen zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen bis zum 28.06.2021 diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Weiterhin wurden die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite verbessert. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen. Nähere Informationen der KfW zu Krediten für Unternehmen finden Sie hier.
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Auf dieser Webseite können Sie sich über die Überbrückungshilfe II und die Corona-November- und Dezemberhilfe der Bundesregierung informieren.
Stadt Stadthagen, Weserbergland AG und KERN Unternehmensnachfolge bieten Antragsberatung Co-FIT an
Die Stadt Stadthagen bietet betroffenen Unternehmen und Angehörigen freier Berufe aus dem Stadtgebiet eine kostenfreie Unterstützung bei Finanzierungsfragen an. Hilfe erfolgt beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen der unter anderem von der Landesförderbank NBank neu geschaffenen Förderprogramme.
Diesen exklusiven Service hat die Stadt Stadthagen gemeinsam mit der Weserbergland AG und KERN Unternehmensnachfolge innerhalb kürzester Zeit geschaffen, um UnternehmerInnen bei der Bewältigung der Herausforderungen, die die Corona-Krise für uns alle bereit hält, zu helfen. Die Kosten für die Beratungsleistung übernimmt die Stadt Stadthagen vollumfänglich.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu dem neu geschaffenen Service Co-FIT.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung von Liquiditätszuschüssen und / oder –förderungen benötigen, so wenden Sie sich bitte an Frau Jessica Lietzau, Projektleiterin, unter 05721 - 782 152 oder mobil unter 0173-5698864
Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung/Stundungsantrag
Alle Gewerbebetreibenden in der Stadt Stadthagen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2020/einen Stundungsantrag aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bei der Stadtverwaltung zu stellen.
Sofern die Festsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung auf der Grundlage eines bestehenden Messbetrages für Vorauszahlungszwecke für 2020 durch das zuständige Finanzamt beruht, muss der Antrag auf Anpassung auch direkt bei diesem Finanzamt gestellt werden. Sobald der Stadtverwaltung in diesen Fällen eine Information über einen laufenden Antrag beim Finanzamt vorliegt, wird die Stadt Stadthagen eine Stundung der entsprechenden fälligen Beträge bis zur Vorlage eines geänderten Bescheides über den Gewerbesteuermessbetrag 2020 für Vorauszahlungszwecke gewähren.
Für bereits in 2020 festgesetzte fällige Gewerbesteuer für veranlagte Erhebungsjahre besteht bei finanziellen Engpässen nach § 234 AO die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen.
Ein Antragsformular können Sie hier herunterladen oder per Email (stadtverwaltung@stadthagen.de) anfordern.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Wirtschaftsförderung Stadthagen