Fahrradzone Schachtstraße
Anlässlich der neu eingerichteten Fahrradzone Schachtstraße möchten wir einen kurzen Überblick darüber geben, welche Vorschriften in einer Fahrradzone gelten und welche Bereiche die neue Fahrradzone in Stadthagen umfasst.
Eine Fahrradzone sieht grundsätzlich die alleinige Nutzung von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scootern, vor. Anderer Fahrzeugverkehr ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. In unserer Fahrradzone in Stadthagen ist der Kraftfahrzeugverkehr für Anlieger freigegeben. Anlieger sind dabei Anwohner*innen oder Autofahrer*innen mit einem berechtigten Interesse. Das können beispielsweise Besucher*innen oder Dienstleister*innen sein.
Durch die Einrichtung einer Fahrradzone werden Radfahrer*innen besser geschützt und können sicherer unterwegs sein. Zudem wird der Fahrkomfort für alle Verkehrsteilnehmer*innen erhöht, da Konflikte zwischen Autos und Fahrrädern reduziert werden.
Eine Übersicht, welche Straßen die neu eingerichtete Fahrradzone umfasst, finden Sie hier.
Der Infoflyer zur Fahrradzone Schachtstraße gibt grundlegende Informationen zur Fahrradzone, wie zu den Regeln, der Beschilderung oder den Straßen, die zur Fahrradzone gehören. Er ist kostenlos an den folgenden Orten verfügbar:
- Rathaus Stadthagen, im Eingangsbereich, Rathauspassage 1
- Stadt.Raum, Niedernstraße 49
- Tourist-Information, Am Markt 1
- Stadtbücherei, Obernstraße 44
Zudem können Sie ihn hier in digitaler Form einsehen.