Modernisierungsrichtlinie beschlossen – Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung für Eigentümer*innen in der Altstadt
Am 24.06.2024 hat der Rat der Stadt Stadthagen eine Modernisierungsrichtlinie für die historische Altstadt Stadthagens beschlossen und damit die Beantragung und Abwicklung von Pauschalförderungen für private Gebäude vereinfacht.
Nach der beschlossenen Modernisierungsrichtlinie sind Maßnahmen an Gebäuden im Fördergebiet Altstadt förderfähig, die dem Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung sowie der Ortsbildpflege dienen. Hiervon können verschiedenste Bereiche umfasst sein, von der allgemeinen baulichen Beschaffenheit über die Nutzung bis zur energetischen Beschaffenheit der Gebäude.
Die Förderung erfolgt in der Regel per einzelfallbezogener Pauschale und beträgt grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 36.000 EUR. Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, insbesondere bei Baudenkmalen beträgt die Pauschale 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 EUR. Die förderfähigen Kosten werden jährlich im Rahmen der allgemeinen Baupreisentwicklung angepasst. Sollten Eigentümer*innen ein größeres Vorhaben realisieren wollen, ist auch eine einzelfallbezogene Betrachtung der Maßnahme mit individueller Förderberechnung möglich. Die Mindestkosten zur Begründung der Förderfähigkeit einer Maßnahme müssen 5.000 EUR betragen.
Die Förderung ist nur möglich, wenn zuvor eine Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer*in geschlossen wurde. Bereits begonnene Maßnahmen oder bereits abgeschlossene Maßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden. Interessierte Antragsteller*innen können sich zur Klärung der Förderfähigkeit einer Maßnahme an die Stadt wenden.
Ansprechpartner im Fachbereich Planen und Bauen ist Herr Rörtgen, zu erreichen per Mail a.roertgen@stadthagen.de oder telefonisch 05721-782124.
Zu finden ist die Modernisierungsrichtlinie auf der Homepage der Stadt Stadthagen unter dem Reiter Bürgerservice, Satzungen.