Informationen über Auftragsvergaben
Information über Auftragsvergaben | Stand: 01.04.2025 |
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO muss der Auftraggeber nach der Zuschlagerteilung über bestimmte vergebene Aufträge in geeigneter Weise informieren – z. B. auf seiner Internetseite. Die Informationen müssen 6 (VOB) bzw. 3 (UVgO) Monate vorgehalten werden.
Betroffen sind
- Bauaufträge nach VOB bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei freihändiger Vergabe ab 15.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach UVgO bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Auftraggeber:
Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Tel. 05721-7820, Fax 05721-782110, E-Mail stadtverwaltung@stadthagen.de
Abwasserbetrieb der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Tel. 05721-7820, Fax 05721-782110, E-Mail stadtverwaltung@stadthagen.de
Auftraggeber | Ort der Auftragsausführung | Auftragsgegenstand | Vergabe- bzw. Sub-missions-termin | Zeitraum der Leistungs-erbringung | Name des Auftragnehmers (bei natürlichen Personen gegebenenfalls anonymisiert) | Vergabe-verfahren |
| ||||||
| ||||||
|