Neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025
Neue Grundsteuer ab 01.01.2025
Die Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 nach einer neuen Regel berechnet. Die Grundsteuer wurde nämlich reformiert. Am Montag, den 16.12.2024, hat der Rat der Stadt Stadthagen neue Hebesätze für die Grundsteuer im Jahr 2025 verabschiedet.
Der Hebesatz A steigt von 460 % auf 506 %.
Der Hebesatz B sinkt von 480 % auf 363 %.
Der Hebesatz wurde so festgelegt, dass die Gesamtbelastung möglichst stabil bleibt.
Hier finden Sie einige Fragen und Antworten rund um die neue Grundsteuer:
Warum die Grundsteuerreform?
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die alten Regeln zur Ermittlung der Grundsteuermessbeträge verfassungswidrig sind. Daher musste das Steuersystem für die Grundsteuer reformiert werden. Die neue Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 gültig.
Warum hat das so lange gedauert?
Die Grundstücke und Gebäude, die mit der Grundsteuer besteuert werden, mussten in den vergangenen Jahren neu bewertet werden. Der Stichtag war der 01.01.2022. Diese neue Bewertung haben die Finanzämter durchgeführt. Sie ist die Grundlage für die Berechnung des Steuerbetrags der Grundsteuer, die gezahlt werden muss.
Wenn Sie zu dieser Bewertung und dem daraus resultierenden Grundsteuermessbescheid Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Was hat die Stadt Stadthagen mit der Grundsteuer zu tun?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und damit auch für die Stadt Stadthagen. Sie wird genutzt, um wichtige Aufgaben der Stadtverwaltung zu finanzieren, z. B. Straßenbau, Kindergärten, Schulen oder Feuerwehr.
Die Steuer läuft über ein mehrstufiges Verfahren:
- Das Finanzamt des Landes Niedersachsen stellt die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer fest: den sogenannten Grundsteuerwert (bei Grundsteuer A) und den Grundsteuermessbetrag (bei Grundsteuer B).
- Jede Kommune legt ihre eigenen Hebesätze für die Grundsteuer fest.
- Die Kommunen berechnen aus dem Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag die fällige Steuer.
- Die Kommunen verschicken Grundsteuerbescheide an die jeweiligen Steuerzahlenden. Im Bescheid steht die genaue Summe, die Sie zahlen müssen. Das Geld fließt direkt an die Kommune.
Was ändert sich für die Grundsteuer in Stadthagen?
Es gibt 2 Hebesätze:
Hebesatz A: für forst- und landwirtschaftliche Flächen
Hebesatz B: für Grundvermögen
Der Hebesatz A steigt von 460 % auf 506 %
Der Hebesatz B sinkt von 480 % auf 363 %
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?
Die Steuer berechnet sich so:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerjahresbetrag
Was genau Sie zahlen müssen, erfahren Sie durch den Grundsteuerbescheid, der Ihnen von der Stadt Stadthagen zugeschickt wird.
Wann erhalte ich den Steuerbescheid?
Die ersten Steuerbescheide für das Jahr 2025 werden von der Stadtverwaltung etwa ab Mitte Januar 2025 verschickt. Für einige Grundstücke liegt die Bewertung noch nicht vor, so dass noch keine Grundsteuerbescheide erstellt werden können.
Der Grundsteuerbetrag gilt für das ganze Jahr und ist in vier Raten zu zahlen. Die Zahlungstermine sind auf dem Bescheid vermerkt.
Zahle ich jetzt mehr oder weniger Steuern?
Das lässt sich nicht so einfach sagen. Denn das hängt damit zusammen, wie die jeweiligen Grundstücke, Gebäude, land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet wurden. Denn daraus ermitteln die zuständigen Finanzämter den sogenannten Grundsteuermessbetrag.
Es gibt jetzt neue Grundsteuermessbeträge. Und die wiederum sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Steuer, die Sie zahlen müssen. Grundsätzlich soll die Summe der Steuern im Stadtgebiet durch die Reform nicht verändert werden.
Es kann aber zu Veränderungen der individuell zu zahlenden Steuerbeträge kommen. Die neuen Hebesätze halten die Summe des gesamten Steueraufkommens der Stadt auf demselben Niveau wie vor der Reform.
Kann ich gegen die Berechnung der Grundsteuer Einspruch einlegen?
Ja, wenn Sie mit den Angaben des Finanzamtes nicht einverstanden sind, dann können Sie innerhalb gewisser Fristen beim Finanzamt Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an das Finanzamt.
Wenn Sie mit der Bewertung im Grundsteuerbescheid der Stadt nicht einverstanden sind, dann wenden Sie sich ebenfalls an das Finanzamt. Die Stadt Stadthagen erhält die Bewertung der Grundstücke, Gebäude und Flächen und die daraus resultierenden Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt, das diese erstellt.
An wen kann ich mich wenden bei Rückfragen?
Mehr Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier auf unserer Homepage.
Wenn Sie danach noch Fragen haben zum Grundsteuerbescheid, der Ihnen von der Stadt zugesendet wird, dann wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Zentrale Dienste – Steuerstelle
E-Mail: steuerstelle@stadthagen.de
Tel. 05721/782-151
Tel. 05721/782-154
Fax: 05721/782-110