Schöffenwahl 2023
Der Rat der Stadt Stadthagen hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bückeburg und das Amtsgericht Stadthagen gefasst. Die Liste lag gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis zum 30.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Foyer (Eingangsbereich) des Rathauses Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, während der Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste konnte gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bei der Stadt Stadthagen ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Einsprüche sind während dieser Frist nicht eingegangen.
Aus allen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.