Anmeldung
Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Erlaubnis (Unterschrift) eines Erziehungsberechtigten. Bei Adressenänderung bitte umgehend die Stadtbücherei informieren.
Alle Bücher und Zeitschriften können Sie, auch wenn Sie in der Stadtbücherei nicht angemeldet sind, kostenlos in unseren Räumen einsehen.
Unsere Entleihgebühren
Jahresgebühr für Familien, Lebenspartnerschaften, Ehepaare/ eheähnliche Lebensgemeinschaften mit/ohne Kinder | 15,00 € |
Jahresgebühr für Erwachsene | 15,00 € |
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Schulen und Kindertagesstätten | kostenlos |
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schulen, Kindertagesstätten SchülerInnen, StudentInnen, TeilnehmerInnen am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) InhaberInnen der Ehrenamtskarte Niedersachen EmpfängerInnen von ALG II und Grundleistungen nach dem SGB (Sozialhilfe) | 5,00 € |
Tagesausweis für einmaliges Entleihen | 1,50 € |
Ausweis verloren?
Bitte benachrichtigen Sie sofort die Bibliothek, damit der Ausweis gegen unbefugte Benutzung gesperrt werden kann. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis gegen Gebühr ausgestellt.
Leihfristen
Bücher, Hörbücher für Erwachsene | 4 Wochen |
CDs, DVDs, Tonie-Figuren Zeitschriften | 2 Wochen |
Mahnungen:
Ist die Leihfrist überschritten, erinnert die Stadtbücherei nach 1 Woche schriftlich an die Rückgabe. Es werden Gebühren erhoben.
Medium verloren oder beschädigt?
In diesem Fall muss Ersatz beschafft werden oder eine Ersatzgebühr entrichtet werden. Bitte rechtzeitig Bescheid geben, damit keine weiteren Kosten, wie z. B. Säumnisgebühren, entstehen.
Verlängerung:
Verlängerungen sind per Telefon, E-Mail unter stadtbuecherei@stadthagen.de oder selbständig im Online-Katalog mit Angabe der Leseausweisnummer möglich, soweit keine Vormerkung auf den Titel besteht oder die dreimalige maximale Verlängerung erreicht ist.
Bitte beachten Sie, dass Verlängerungsanträge am Fälligkeitstag, die nach Schließung der Bücherei eingehen, als verspätet gelten.