Gleichstellungsbeauftragte
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 GG).
Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise (Art. 3 Abs. 2 Satz 3 Nds. Verf.).
Stellung und Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich im Allgemeinen aus den Vorschriften des NKomVG. Sie soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Sie kann Vorhaben und Maßnahmen innerhalb, wie auch außerhalb der Verwaltung anregen. Sie ist nicht an Weisungen gebunden und ist dem Bürgermeister direkt unterstellt.
Im Besonderen nimmt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Stadthagen folgende Aufgaben war:
- Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung, der Politik und der Bürgerinnen und Bürger in gleichstellungspolitischen Angelegenheiten innerhalb der Kommune
- Abbau von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts
- Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen)
- Vernetzung mit örtlichen und überörtlichen Organisationen, Institutionen und Initiativen
- Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
Hier finden Sie die §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
Hier finden Sie das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz.
Hier finden Sie den Flyer der Gleichstellungsbeauftragten.
Hier finden Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Hier finden Sie den 1. Gleichstellungsbericht der Stadt Stadthagen.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Plakataktion zum Internationalen Frauentag 2023 in Stadthagen und Schaumburg
"Schwarz auf Weiß" - zum Stand der Gleichberechtigung in Deutschland
Weitere Beratungsstellen in der Stadt Stadthagen sind:
Frauenhaus Schaumburg
Postanschrift: Rathauspassage 4
31655 Stadthagen
Telefon: 05721 / 32 12
Fax: 05721 / 93 98-40
E-Mail: fh@awo-kv-schaumburg.de
Geschäftsstelle und Beratungszentrum der AWO
Rathauspassage 4
31655 Stadthagen
Telefon: 05721 / 93 98-30
Fax: 05721 / 93 98-40
E-Mail: info@awo-kv-schaumburg.de
QNN - QUEERES NETZWERK NIEDERSACHSEN E.V.
Volgersweg 58
30175 Hannover
Telefon: 0511 33658120
E-Mail: info@qnn.de
Regenbogenportal.de
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
E-Mail: info@regenbogenportal.de
Basta Mädchen- und Frauenberatungszentrum e.V.
Enzer Str. 22 A
31655 Stadthagen
Telefon: 05721 / 9 10 48
Fax: 05721 / 9 10 75
Agaplesion e.V. Klinikum Schaumburg, Partnerklinik Netzwerk ProBeweis
Zum Schaumburger Klinikum 1
31683 Obernkirchen
Telefon: 05724 / 95 80-0
Fax: 05724 / 95 80-88 13 99
E-Mail: information@ksl.agaplesion.de
www. probeweis.de
Der Paritätische Schaumburg, Selbsthilfekontaktstelle
Dammstraße 12a
31675 Bückeburg
Telefon: 05722 / 95 22-17
Fax: 05722 / 95 22-18
www.schaumburg.paritaetischer.de
Anschrift:
Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Kunze, Britta
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