Bauleitpläne
Ein Bebauungsplan ist eine örtliche Satzung, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt und vom Rat der Stadt Stadthagen beschlossen wird. Ihr Inhalt ist für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich.
Bebauungspläne werden für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur Bodennutzung und stellen eine Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes, die sich aus dem Baugesetzbuch ergeben, sind insbesondere Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksflächen, die überbaut werden dürfen. Weiterhin können in einem Bebauungsplan auch Festsetzungen über die Gestaltung von baulichen Anlagen und Freiflächen getroffen werden.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine zeichnerische Darstellung (i.d.R. im Maßstab 1 : 1.000), die in der Regel durch textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ergänzt wird sowie eine Begründung mit Umweltbericht und eine Zusammenfassende Erklärung.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich ihrer Begründungen können von jedermann im Fachbereich Planen und Bauen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hier gelangen Sie zur Übersicht der Bebauungspläne der Stadt Stadthagen. (Bebauungspläne können einzeln hochgeladen oder als pdf Dokument abgespeichert werden)
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen Herr Pfeiler (Bebauungspläne) zur Verfügung.