Sondernutzungen
Sondernutzung liegt vor, wenn die Straße über den Gemeingebrauch in Anspruch genommen wird. Zu den Sondernutzungen zählen z. B. Außengastronomie, Warenauslagen und Verkaufsstände. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis und sind grundsätzlich Gebührenpflichtig.
Bearbeitungsdauer:
10 Minuten
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655
Stadthagen
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Loos, Elena |
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