Gefahrenbeseitigung
Verwaltungsbehörden und Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind z. B. Abwehr von Obdachlosigkeit, ordnungsbehördlich veranlasste Bestattungen mit Kostenregelung, Einschreiten gegen Hundehalter, Umsetzen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655
Stadthagen
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Reith, Maxine |
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