Integrationsbeirat
„Stadthagen ist eine weltoffene Stadt, die allen Menschen, gleich welchen Alters, Geschlechts, welcher Religion, Herkunft oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten, eine gute Heimat sein will. Vielfalt ist selbstverständlich und im öffentlichen Zusammenleben sichtbar. Sie ist gleichermaßen Bereicherung, Chance und Herausforderung. Ihre Ausgestaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, in die alle Gesellschaftmitglieder einzubeziehen sind, und die von allen Beteiligten selbst angestrebt und getragen werden muss. Dazu gehört die gleichberechtigte Teilhabe und die Mitgestaltungsmöglichkeit des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Grundwerte.
Deshalb steht die Stadt Stadthagen mit den unsere Gesellschaft tragenden Verbänden, Vereinen, Initiativen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, religiösen Gemeinschaften und Institutionen sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern Stadthagens in einem engen Austausch. Dies findet insbesondere im Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen statt.
Ziel des Gremiums ist es, den konstruktiven Dialog aller Teile der Gesellschaft im Sinne einer aktiven Bürgergesellschaft zu fördern, ihre Interessen in die Arbeit des Stadtrats einzubringen und damit die gleichberechtigte Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu fördern.
Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen baut auf dem Prinzip der gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung der Besonderheiten jedes einzelnen auf und ist Ausdruck unserer bunten Stadtgesellschaft. Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen, im Folgenden Integrationsbeirat setzt sich für ein gutes Miteinander der in Stadthagen lebenden Menschen ein. Er ist politisch neutral und konfessionell unabhängig. Der Integrationsbeirat nimmt die Interessen aller in Stadthagen lebenden Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Migrationshintergrund gegenüber den städtischen Gremien und der Verwaltung wahr und vertritt diese in der Öffentlichkeit.
Der Integrationsbeirat besteht aus bis zu 20 stimmberechtigten Mitgliedern.“
Die Satzung finden Sie h i e r.
Die Mitglieder finden Sie h i e r.
„Stadthagen ist eine weltoffene Stadt, die allen Menschen, gleich welchen Alters, Geschlechts, welcher Religion, Herkunft oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten, eine gute Heimat sein will. Vielfalt ist selbstverständlich und im öffentlichen Zusammenleben sichtbar. Sie ist gleichermaßen Bereicherung, Chance und Herausforderung. Ihre Ausgestaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, in die alle Gesellschaftmitglieder einzubeziehen sind, und die von allen Beteiligten selbst angestrebt und getragen werden muss. Dazu gehört die gleichberechtigte Teilhabe und die Mitgestaltungsmöglichkeit des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Grundwerte.
Deshalb steht die Stadt Stadthagen mit den unsere Gesellschaft tragenden Verbänden, Vereinen, Initiativen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, religiösen Gemeinschaften und Institutionen sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern Stadthagens in einem engen Austausch. Dies findet insbesondere im Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen statt.
Ziel des Gremiums ist es, den konstruktiven Dialog aller Teile der Gesellschaft im Sinne einer aktiven Bürgergesellschaft zu fördern, ihre Interessen in die Arbeit des Stadtrats einzubringen und damit die gleichberechtigte Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu fördern.
Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen baut auf dem Prinzip der gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung der Besonderheiten jedes einzelnen auf und ist Ausdruck unserer bunten Stadtgesellschaft. Der Integrationsbeirat der Stadt Stadthagen, im Folgenden Integrationsbeirat setzt sich für ein gutes Miteinander der in Stadthagen lebenden Menschen ein. Er ist politisch neutral und konfessionell unabhängig. Der Integrationsbeirat nimmt die Interessen aller in Stadthagen lebenden Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Migrationshintergrund gegenüber den städtischen Gremien und der Verwaltung wahr und vertritt diese in der Öffentlichkeit.
Der Integrationsbeirat besteht aus bis zu 20 stimmberechtigten Mitgliedern.“
Die Satzung finden Sie h i e r.
Die Mitglieder finden Sie h i e r.
zuständige Organisationseinheit: