Hund / Anmeldung / Abmeldung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.
Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.
Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.
Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.
wichtige Dokumente / Informationen:
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem der Hund abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/ der Hundehalter aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen wegzieht.
Die letztgültige Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung zurückzugeben.
Das unten bereit gestellte An- bzw. Abmeldeformular können Sie an Ihrem PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Die Hundesteuermarke sowie das Informationsblatt wird Ihnen dann mit den Steuerbescheid zugestellt.
Sie können das Formular aber auch persönlich während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abgeben und erhalten die Steuermarke sofort.
wichtige Dokumente / Informationen:
wichtige Unterlagen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Fahlbusch, Corinna | 05721 782-151 | 05721 782-110 | ||
Mensching, Ursula | 05721 782-154 | 05721 782-110 |
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
zuständige Organisationseinheit: