Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer nach Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.
Der Aufwand besteht hier in dem Halten eines Hundes. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der einen oder mehrere Hunde für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wesen einer Steuer ist, dass mit ihr keine Gegenleistung verbunden ist.
Mit der Hundesteuer werden ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Die Hundesteuer ist deshalb keine „Hundekotbeseitigungssteuer“.
Die Rechtsgrundlage ist die vom Rat der Stadt Stadthagen erlassene Hundesteuersatzung in der zurzeit gültigen Fassung.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der gehaltenen Hunde.
Personen, die einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Stadthagen zuziehen, müssen dies binnen einer Woche schriftlich anzeigen. Hierbei ist die Rasse und das Alter des Hundes anzugeben.
Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft und sind somit steuerpflichtig.
Die mit der Anmeldung für den Bereich der Stadt Stadthagen geltenden Hundesteuermarken müssen bei der Abmeldung wieder zurückgegeben werden.
Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Entlaufene Hunde können mittels der Hundesteuermarkennummer wieder ihrem Halter zugeführt werden.
Hier erhalten die die aktuellen Gebührensätze .
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
wichtige Dokumente / Informationen:
wichtige Unterlagen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Fahlbusch, Corinna |
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Mensching, Ursula |
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Bearbeitungsdauer:
zuständige Organisationseinheit:
- Kommunale Satzung
- ausgefülltes Abmeldeformular