Katastrophenschutz
Katastrophenschutz dient dem Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren und Schäden. Die für den Katastrophenschutz aufgestellten Einheiten und Einrichtungen nehmen diese Aufgaben Wahr. Katastrophen können insbesondere hervorgerufen werden durch:
- Epidemien / Seuchen
- Erdbeben / Erdrutsch
- Gebäudeeinstürze großen Ausmaßes (Häuser und Brücken)
- Industrieunglücke / Explosionen.
Katastrophenschutz dient dem Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren und Schäden. Die für den Katastrophenschutz aufgestellten Einheiten und Einrichtungen nehmen diese Aufgaben Wahr. Katastrophen können insbesondere hervorgerufen werden durch:
- Epidemien / Seuchen
- Erdbeben / Erdrutsch
- Gebäudeeinstürze großen Ausmaßes (Häuser und Brücken)
- Industrieunglücke / Explosionen.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen
Termine bei allen MitarbeiterInnen nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich! Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden.
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr