Kinderpass
Ein Kinderreisepass kann ab dem Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt beantragt werden. Er wird benötigt, sobald das Kind das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt, das heißt, auch bei einer Einreise in ein benachbartes EU-Land ist ein Kinderreisepass erforderlich.
Der Kinderreisepass wird an der gemeldeten Wohnanschrift des Kindes beantragt und es muss zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen.
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Passbild (bitte den Fotografen darauf hinweisen!)
- evtl. Geburtsurkunde
- bei Kinderreisepässen wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt, dies gilt auch bei einer Verlängerung. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Wichtig: Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Zur Beantragung müssen auch Säuglinge und Kleinkinder persönlich anwesend sein.
Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung bzw. Antritt der Reise, ob ein Kinderreisepass vom jeweiligen Einreise- oder Durchreiseland akzeptiert wird.
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Kinderpass 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass (Kinderreisepass muss noch gültig sein!) 6,00 €
Ein Kinderreisepass kann ab dem Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt beantragt werden. Er wird benötigt, sobald das Kind das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlässt, das heißt, auch bei einer Einreise in ein benachbartes EU-Land ist ein Kinderreisepass erforderlich.
Der Kinderreisepass wird an der gemeldeten Wohnanschrift des Kindes beantragt und es muss zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen.
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Passbild (bitte den Fotografen darauf hinweisen!)
- evtl. Geburtsurkunde
- bei Kinderreisepässen wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt, dies gilt auch bei einer Verlängerung. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Wichtig: Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Zur Beantragung müssen auch Säuglinge und Kleinkinder persönlich anwesend sein.
Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung bzw. Antritt der Reise, ob ein Kinderreisepass vom jeweiligen Einreise- oder Durchreiseland akzeptiert wird.
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Kinderpass 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass (Kinderreisepass muss noch gültig sein!) 6,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Wende, Annette |
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zuständige Organisationseinheit:
Termine bei allen MitarbeiterInnen nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich! Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden.