Entwässerungsgenehmigung
Eine Entwässerungsgenehmigung wird erforderlich, wenn Änderungen an der bestehenden (privaten) Entwässerungsanlage vorgenommen werden, oder wenn z.B. im Zuge eines Neubaus ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation erfolgt.
Einzureichen ist der Antrag auf Entwässerungsgenehmigung zusammen mit dem Bauantrag des geplanten Vorhabens.
Beizufügen sind dem Antrag ein Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Vorhabens, der Nutzung des Gebäudes und Angaben über Größe und Befestigungsart der Grundstücksflächen. Ferner einen Lageplan (mit Nordpfeil versehen), Maßstab nicht kleiner als 1:1000 und folgende Angaben:
• Straße und Hausnummer
• Gebäude und befestigte Flächen
• Grundstücks- und Eigentumsgrenzen
• Lage der Haus- und Anschlusskanäle
• vorhandenes oder geplantes Gewässer und Baumbestand in der Nähe der Abwasserleitungen.
wichtige Dokumente / Informationen:
wichtige Unterlagen:
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Danker, Adrian |
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